2021 hat Genf einen kantonalen Klimaplan verabschiedet, der darauf abzielt, die CO2-Emissionen vor Ort bis 2030 um 60% zu reduzieren und bis 2050 CO2-neutral zu werden. Seit 2016 besteht im Kanton eine Elektromobilitätsstrategie mit dem Ziel, bis 2030 einen Anteil von 40% Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen zu erreichen. Heute liegt dieser Anteil bei ca. 5 bis 6%. Um diese Ziele zu erreichen, werden etwa 2500 bis 3000 allgemein zugängliche Ladepunkte benötigt. Die SIG erbringen verschiedene Dienstleistungen wie die private Ladeinfrastruktur, die Bewirtschaftung der Ladestationen und den Aufbau eines öffentlichen Ladenetzes.
Eine Methodik im Dienste einer kommunalen Vision
In Zusammenarbeit mit den SIG hat Carouge die Gemeinde entsprechend den spezifischen Ladebedürfnissen in verschiedene Zonen gegliedert. Anschliessend wurde eine Bestandsaufnahme der öffentlichen Parkplätze mit der bestehenden Infrastruktur erstellt. In den Gesprächen mit der Gemeinde konnten geplante Entwicklungsprojekte wie die Erweiterung neuer Wohnzonen berücksichtigt werden. Auf dieser Basis wurden zusammen mit den SIG Empfehlungen zu Standort und Art der Ladestationen sowie flankierende Massnahmen ausgearbeitet. Dazu gehört unter anderem die Installation von Ladestationen in bestehenden unterirdischen Parkhäusern. Dadurch können oberirdische Parkplätze freigegeben werden, was die Belastung von Umwelt und Gemeinwesen verringert. Diese Empfehlungen wurden in den kommunalen Richtplan aufgenommen, der sich in Carouge derzeit in der Vernehmlassung befindet.
Weitere Beispiele – Stadt Thônex und Confignon
Für die Gemeinde Thônex wurde eine Gebietsvernetzung nach dem spezifischen Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur erarbeitet. Auf dieser Basis wurde ein entwicklungsfähiger Fünfjahres-Roll-out-Plan definiert, der eine Budgetverwaltung ermöglicht. Ein weiterer Vorteil dieser Mehrjahresplanung besteht darin, dass diese Infrastruktur abgestimmt auf geplante Strassen- oder Hochbauarbeiten realisiert werden kann.
Auch in Confignon lag die Zonierung der Gemeinde entsprechend dem spezifischen Bedarf an öffentlichen Ladeinfrastrukturen den Überlegungen zugrunde. Gestützt auf eine Hochrechnung der Nachfrage bis 2030 wurde danach eine Liste der künftig benötigten Standorte für allgemein zugängliche Ladestationen erstellt.