Subventionen von LadenPunkt

Leitfäden, Tools, Ratgeber oder Schulungs- und Weiterbildungsangebote: LadenPunkt subventioniert das ganze Jahr hindurch wirkungsvolle Ideen, welche die Ladeinfrastruktur hierzulande voranzubringen. Die Beiträge decken bis zu 40 Prozent des gesamten Projektvolumens.

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LadenPunkt möchte den Ausbau der Ladeinfrastruktur in der Schweiz vorantreiben. Ob Immobilienwirtschaft, öffentlicher Sektor oder Planerinnen und Planer: Damit alle anpacken und am gleichen Strick ziehen, braucht es auf sie zugeschnittenes Wissen – über Abläufe, Zusammenhänge und Hintergründe rund ums Laden.

Wer eine innovative Idee rund um diesen Wissensaufbau hat, den unterstützt LadenPunkt bei der Finanzierung und Begleitung des Projekts.

Was subventioniert LadenPunkt?

  1. In Frage kommen erstens «Werkzeuge», die helfen, Wissen aufzubauen: vom klassischen Leitfaden über digitale Tools bis hin zu Ratgebern und Insidertipps.

  2. Zweitens unterstützt LadenPunkt neue Formate zur Aus- und Weiterbildung oder Beratungsangebote rund um Ladeninfrastruktur, zum Beispiel mehrteilige Kurse, Prozessbegleitung oder Impulsberatungen.

Wer kann mitmachen?

Die Subventionen des Bundes stehen allen öffentlichen und privaten Organisationen offen, ebenso Firmen und Verbänden.

Im Falle von LadenPunkt sind insbesondere Verbände, Planerinnen und Berater sowie Kantone angesprochen. Gehören Sie nicht direkt zu einer dieser Gruppen? Kontaktieren Sie uns trotzdem und wir prüfen Ihren Vorschlag.

Vorgehen

Haben Sie eine Idee, die für eine LadenPunkt-Subvention in Frage kommt? Dann melden Sie sich bei unserer Kontaktperson (siehe unten «Kontakt») für eine Vorabklärung. LadenPunkt unterstützt Sie bei der Projekteinreichung.

Wichtige Daten

Eingabefrist

Keine. Interessierte können das ganze Jahr hindurch einen Antrag auf eine Subvention stellen.

Höhe der Subvention

Max. 40 Prozent der Gesamtprojektkosten

Weitere Informationen und Ausschreibungsunterlagen

Der Bund fördert Tätigkeiten Dritter, die für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind, ohne Bundesunterstützung jedoch kaum wahrgenommen würden. Gemäss Subventionsgesetz müssen folgende Punkte erfüllt sein, damit Sie von einer Subvention profitieren:​

  • Der Bund hat ein Interesse an der Durchführung einer bestimmten Tätigkeit.

  • Die private oder kantonale Tätigkeit würde ohne die Bundesunterstützung nicht oder nicht hinreichend ausgeübt.

  • Alternative Finanzierungen reichen nicht aus.

  • Es bieten sich keine zweckdienlicheren Massnahmen an.

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