Kommunale Rahmenbedingungen schaffen

Gemeinden können den Aufbau der Ladeinfrastruktur vorantreiben, indem sie ihre regulatorischen Grundlagen anpassen. Sie können etwa durch eine angepasste Bau- und Zonenordnung das Erstellen von Ladestandorten vereinfachen, Förderprogramme anbieten und übergeordnete strategische Ziele festlegen.

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Ladeinfrastruktur in der Bau- und Zonenordnung verankern

Einige Gemeinden können selbst Vorgaben zur Ladeinfrastruktur in ihrer kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) oder ihrem Parkplatzreglement erlassen. Solche kommunalen Erlasse können allerdings nur die Themen regeln, die in den jeweiligen kantonalen Planungs- und Baugesetzen abgedeckt sind. Eine Gemeinde sollte daher in der kantonalen Gesetzgebung prüfen, ob Vorgaben für die Ausrüstung von Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur möglich sind.

Beim Verankern in kommunalen Bau- und Zonenordnungen oder Parkplatzreglementen ist es empfehlenswert, Vorgaben zur Ausrüstung der Parkplätze mit Ladeinfrastruktur zu machen. Diese ist entscheidend für ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Ladeangebot. In die Entscheidung miteinbezogen werden sollten die Gebäudenutzung, die Anzahl verfügbarer Parkplätze und das erwartete Ladeaufkommen. Zudem können im Baugesetz Vorschriften zum Ausbaustandard der Ladeinfrastruktur gemacht werden (siehe Merkblatt «SIA 2060 – Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden»). Damit kann die Gemeinde sicherstellen, dass die Ladeinfrastruktur den technologischen Anforderungen entspricht und eine einheitlich hohe Qualität aufweist.

Da die Ladeinfrastruktur thematisch zu den Regelungen von Parkplätzen gehört, die oftmals in der Baugesetzgebung verankert ist, bietet sich hier eine Ergänzung an. Erste Kantone und Gemeinden sehen bereits entsprechende Regelungen in ihren Bauordnungen vor.

Im Rahmen der Arealentwicklung können Gemeinden darauf hinweisen, dass eine ausreichend dimensionierte Ladeinfrastruktur ein wesentlicher Bestandteil gut ausgestalteter und zweckmässiger Bauten sowie Anlagen sein sollte. Voraussetzung dafür ist, dass im jeweiligen kantonalen Planungs- und Baugesetz entsprechende Vorgaben bei Arealüberbauung vorhanden sind.

Förderprogramme etablieren

Gemeinden können Private mit Hilfe von Förderprogrammen aktiv beim Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur unterstützen, indem sie z. B. einen Teil der Installationskosten übernehmen. So fördern sie den Aufbau der Basisinfrastruktur und teilweise auch der Ladestationen an allgemein zugänglichen oder privaten Standorten. Förderbeiträge decken hierbei meistens einen prozentualen Anteil oder einen pauschalen Maximalbetrag der Installationskosten. Erfahrungen zeigen, dass Förderprogramme bei Einstellhallen in Mehrparteiengebäuden eine grössere Rolle spielen als bei Einfamilienhäusern.

Strategische Ziele setzen

  • Gestaltungspläne: Gemeinden können eine Selbstverpflichtung formulieren und darin das Errichten von Ladeinfrastrukturen für E-Fahrzeuge einfordern, um den aktuellen und zukünftigen Bedarf zu decken.

  • Leitbild: Eine Gemeinde kann strategische Leitbilder entwickeln, um Empfehlungen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur zu geben. Dadurch erhalten Bauherrschaften wertvolle Informationen, die ihnen den Aufbau von Ladeinfrastruktur erleichtern.

  • Elektromobilitätsstrategie: Die kommunizierten kommunalen Ziele für den Ausbau der Ladeinfrastruktur dienen Bauherrschaften als Orientierung, wie sie die angestrebte Entwicklung ihrer Gemeinde unterstützen können.

Aktiv kommunizieren und koordinieren

Gemeinden können mittels geeigneter Kommunikationsmittel Privatpersonen und Unternehmen direkt ansprechen oder untereinander koordinieren. Durch Informationsveranstaltungen, Flyer, Broschüren oder Webseiten erhalten Zielgruppen Informationen über verfügbare Förderprogramme, strategische Zielsetzungen und kommunale Pläne zum Aufbau der Ladeinfrastruktur. Die Gemeinde kann zur Sensibilisierung für Elektromobilität beitragen, Hürden beim Aufbau der Ladeinfrastruktur abbauen und sich mit Unternehmen sowie Immobilienbesitzenden abstimmen, um den Ausbau koordiniert voranzutreiben.

Leitfaden «Ladeinfrastruktur gesetzlich verankern»

Der Leitfaden «Ladeinfrastruktur gesetzlich verankern» bietet weitere Details und unterstützt Kantone und Gemeinden dabei, gute Rahmenbedingungen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur zu schaffen. Er zeigt Möglichkeiten und Praxisbeispiele auf, wie Kantone und Gemeinden mit rechtlichen Grundlagen oder Förderprogrammen Elektromobilität gezielt vorantreiben.

Zum Leitfaden «Ladeinfrastruktur gesetzlich verankern»

Weitere Handlungsoptionen

Neben optimalen kommunalen Rahmendbedingungen für eine Ladeinfrastruktur kann eine Gemeinde z. B. auch:

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Allgemein zugängliche Ladeinfrastruktur realisieren

Mehr erfahren
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Beispiele

Folgende Beispiele zeigen, wie andere Gemeinden den Ausbau der Ladeinfrastruktur erfolgreich angegangen sind und welche Erfahrungen sie dabei gesammelt haben:

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energieregionGOMS – Ladeinfrastruktur über die Gemeindegrenze hinaus geplant

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Stadt Kreuzlingen – Machbarkeitsstudie Ausbau Ladeinfrastruktur

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Stadt Luzern – Gesamtkonzept erneuerbare Antriebe in der Mobilität

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Stadt Nyon – Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur

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