Ladeinfrastruktur gesetzlich verankern

Der Leitfaden «Ladeinfrastruktur gesetzlich verankern» unterstützt Kantone und Gemeinden dabei, gute Rahmenbedingungen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur zu schaffen. Er zeigt Möglichkeiten und Praxisbeispiele auf, wie Kantone und Gemeinden mit rechtlichen Grundlagen oder Förderprogrammen Elektromobilität gezielt vorantreiben können.

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Kantone und Gemeinden spielen beim Ausbau bedarfsgerechter Ladeinfrastruktur eine besondere Rolle: Indem sie mit ihrer Gesetzgebung und Förderprogrammen geeignete Rahmenbedingungen für den Ausbau schaffen, legen sie den zentralen Grundstein dafür, dass eine Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren das Ladenetz laufend ausbauen kann.

In vielen Kantonen und Gemeinden sind zwar Strategien oder Konzepte für die Förderung von Elektromobilität vorhanden, oft fehlen aber handfeste Ideen für die Umsetzung. Der Leitfaden zeigt deshalb konkrete Möglichkeiten auf, wie Ladeinfrastruktur in rechtlichen und planerischen Instrumenten verankert werden kann. Dafür gibt es grundsätzlich vier Handlungsbereiche: die Energie- oder Baugesetzgebung, Förderprogramme oder die Steuergesetzgebung.

Damit die konkreten Praxisbeispiele und Empfehlungen besser auffindbar sind, werden sie im Leitfaden über das Modell «DrehPunkt» zugänglich gemacht: Das Modell ist als Lesehilfe zu verstehen, welche den Kantonen und Gemeinden hilft, individuelle Handlungsmöglichkeiten zu definieren.

Konkrete Handlungsempfehlungen für Kantone und Gemeinden

Der DrehPunkt besteht aus vier drehbaren Scheiben, die in unterschiedliche Positionen bewegt werden können. Der Leitfaden zeigt zu jeder Einstellung der Drehscheiben passende Empfehlungen und vorhandene Praxisbeispiele auf. Die Scheiben funktionieren also gewissermassen als Filter für die zahlreichen Massnahmen, die im Leitfaden in den vier Handlungsbereichen enthalten sind.

Werden die Scheiben beispielsweise auf «Gemeinde», «Umsetzung durch Private», «Laden zu Hause» und «Neubauten» gestellt, erhält eine Gemeinde passende Empfehlungen, wie sie privat realisierte Ladestationen in Neubauprojekten unterstützen kann. In diesem Fall führt das Modell DrehPunkt zu Beispielen in der Bau- oder Energiegesetzgebung sowie zu einem geeigneten Förderprogramm.

Dank des DrehPunkts können Kantone und Gemeinden die eigene Situation rasch einordnen, feststellen, wo sie Handlungsspielräume haben und passende Empfehlungen sowie Praxisbeispiele finden, die zu ihrer individuellen Situation passen.

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Handlungsempfehlungen des DrehPunkts für die Energiegesetzgebung betreffen vor allem übergeordnete Grundsätze. In der Energiegesetzgebung werden in der Praxis nämlich kaum je konkrete Bestimmungen rund um die Ladeinfrastruktur festgelegt.

Ein Beispiel auf Kantonsebene ist das Energiegesetz des Kantons Basel-Stadt. Dieses hält fest, dass Investitionen für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen gesondert unterstützt werden können. Auf kommunaler Ebene kann das Beispiel des Energiefondsreglements der Stadt St. Gallen zur Inspiration dienen: Es definiert die Voraussetzungen für eine Förderung von Ladestationen mit Mitteln des städtischen Energiefonds.

Zu beachten ist, dass sich Grundsätze der Energiegesetzgebung nicht selten indirekt auf den Ausbau von Ladestationen auswirken, sofern sie zu Änderungen der Baugesetzgebung führen.

Baugesetze sind oft ein geeignetes Instrument, um Vorschriften zum Ausbau der Ladeinfrastruktur gesetzlich zu verankern. Dies ist deshalb sinnvoll, weil die Ladeinfrastruktur thematisch zu den Regelungen von Parkplätzen gehört, welche meist im Baugesetz verankert sind.

Um eine flächendeckende und bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur zu gewährleisten, ist die Festlegung einer notwendigen Anzahl Ladestationen von zentraler Bedeutung. Die genaue Anzahl sollte dabei von der Nutzung des Gebäudes, der Parkplatzkapazität und der zu erwartenden Nachfrage nach Elektromobilität abhängig sein.

Zudem können im Baugesetz Vorschriften zum Ausbaustandard der Ladeinfrastruktur gemacht werden (SIA-Merkblatt 2060). Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Ladeinfrastruktur den technologischen Anforderungen entspricht und eine einheitlich hohe Qualität aufweist. Die SIA stellt dazu einen Online-Rechner für eine einfache und effiziente Planung von Ladeinfrastrukturen in Gebäuden zur Verfügung: Rechner SIA 2060 Online

Auch ist es wichtig, die gesetzlichen Vorschriften zur Ladeinfrastruktur mit dem geltenden Bestandsschutz in Einklang zu bringen.

Dank Förderprogrammen können Kantone und Gemeinden Private aktiv im Ausbau der Ladeinfrastruktur unterstützen.

Der Erfolg von Förderprogrammen hängt massgeblich davon ab, ob sie klar ausgestaltet sind, ob sie für Interessierte einfach zugänglich sind und ob sie laufend evaluiert und an aktuelle Entwicklungen sowie neue Bedürfnisse angepasst werden.

Erfolgreich etablierte Förderprogramme auf Kantons- oder Gemeindeebene beziehen sich in erster Linie auf die Grundinstallation von Ladestationen in Bestandsbauten. Dies können sowohl allgemein zugängliche Ladestationen als auch solche in Gewerbe-, Ein- und Mehrfamilienhäusern sein. Zudem werden in mehreren Beispielen auch Aus- und Weiterbildungen sowie Beratungen im Energiebereich gefördert.

Anspruch auf Förderbeiträge haben in erster Linie private Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften oder Unternehmen. Zudem gibt es auch einzelne Förderprogramme, die Gemeinden dabei unterstützen, Ladeinfrastruktur auszubauen.

Förderbeiträge decken meist einen prozentualen Anteil der Installationskosten oder eine maximale Pauschalsumme. Die Höhe des Förderbeitrags kann je nach Förderobjekt variieren und ist vom gesprochenen Rahmenkredit abhängig.

Förderprogramme spielen bei grossen Abstellhallen in Mehrfamilienhäusern meist eine wichtigere Rolle als bei Einfamilienhäusern. Bei Letzteren scheint der Markt von selbst zu funktionieren.

Indem Investitionen in die Ladeinfrastruktur steuerlich abgesetzt werden dürfen, können Kantone deren Ausbau aktiv über die Steuergesetzgebung beeinflussen. Erste Kantone lassen solche steuerlichen Abzüge zu und orientieren sich damit an der Steuergesetzgebung des Bundes.

Je nach Einstellung der Scheiben des «Drehpunkts» finden Kantone und Gemeinden im Leitfaden weitere Beispiele und Handlungsmöglichkeiten:

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