Ladeinfrastruktur im Stockwerkeigentum

Dieser Leitfaden klärt alle relevanten Fragen zur Errichtung von Lademöglichkeiten im Stockwerkeigentum und bietet konkrete Handlungsanweisungen sowie Hilfsmittel. Swiss eMobility hat ihn im Rahmen der «Roadmap Elektromobilität 2025» erarbeitet, mit Unterstützung von EnergieSchweiz und einer breit abgestützten Expertengruppe von Bund, Verbänden und Fachstellen.

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Von Jahr zu Jahr werden mehr Elektroautos verkauft. Damit nimmt auch die Nachfrage nach Lademöglichkeiten zu. Denn geladen werden Elektroautos am einfachsten, bequemsten und günstigsten dort, wo sie lange stehen: zu Hause und am Arbeitsplatz. Damit werden Park- zu Ladeplätzen.

Investitionen in Ladeinfrastrukturen zahlen sich aus

Kapitel des Leitfadens

Der Leitfaden ist in 5 Kapitel gegliedert, welche Antworten auf folgende Fragen geben:

Dieser Leitfaden klärt alle relevanten Fragen rund um die Errichtung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge und bietet konkrete Handlungsanweisungen und Hilfsmittel. Er richtet sich an Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer sowie deren Verwaltungen. Für Eigentümerschaften von vermieteten Mehrparteiengebäuden mit Parkplätzen und deren Verwaltungen liegt ein separater Leitfaden vor.

Wird eine Liegenschaft mit einer ersten Ladestation ausgestattet, kann dies grundsätzlich mittels einer direkten Zuleitung ab der Hausverteilung bis zum entsprechenden Parkplatz und ohne intelligente Steuerung geschehen. Eine solche Erschliessung ist aber kaum ausbaufähig. Mehrere so installierte Ladestationen würden den Hausanschluss überlasten.

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Mit Blick auf die absehbare Zunahme der Elektromobilität erweist sich in den meisten Fällen eine intelligente und ausbaufähige Ladeanlage (gemäss SIA Merkblatt 2060, siehe Anhang 5) gegenüber einer Einzelplatzlösung als vorteilhafter.

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Zudem lassen sich Synergien mit der Gebäudetechnik herstellen und Energiekosten sparen, z. B. in Kombination mit einer PV-Anlage, durch bidirektionales Laden, bei dem E-Fahrzeuge als Energiespeicher genutzt werden oder durch Energiemanagementsysteme. Der Leitfaden gibt weitere Infos zur Lebensdauer und Dimensionierung der Ladeinfrastruktur sowie zu den erwartbaren Kosten.

Das nachfolgend beschriebene Vorgehen für die Erstellung einer Ladeanlage ist eine Empfehlung und kann je nach individueller Situation und etablierten Prozessen angepasst werden. Für die Planung und Umsetzung einer Ladeanlage sind in der Regel mindestens drei Monate nötig, aufgrund der Vorabklärungen sind jedoch auch sechs bis neun Monate möglich.

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Bei der Erstellung einer Ladeinfrastruktur können unterschiedliche Zuständigkeiten und Kostenaufteilungen definiert werden. In Abhängigkeit mit der technischen Erschliessung, ergeben sich daraus unterschiedliche Bereitstellungsvarianten für die Lademöglichkeiten.

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MEG = Miteigentümergemeinschaften 

Entscheidungsbaum

Als Unterstützung bei der Wahl der passenden Bereitstellungsvariante von Lademöglichkeiten dient der Entscheidungsbaum.

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Bei der Errichtung von Ladeinfrastrukturen in Liegenschaften im Stockwerkeigentum sind die Regeln des Miteigentums zu beachten. Je nach Art der Eigentumsverhältnisse, kommen unterschiedliche Regelungen zur Anwendung. Der Leitfaden gibt dazu einen Überblick.

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