Laden in Gemeinden

Was kann eine Gemeinde tun, um Ladeinfrastruktur effektiv aufzubauen? Welche Schritte sind nötig? Was gilt es zu beachten? In diesem Leitfaden erfahren Verantwortliche und Fachpersonen der Verwaltung, wie sie den gesamten Prozess effektiv gestalten – unabhängig davon, ob sie bereits erste Schritte gemacht haben oder sich noch fragen, ob und wo sie Ladestationen benötigen.

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Warum sollte eine Gemeinde den Aufbau der Ladeinfrastruktur unterstützen?

Elektromobilität bietet Gemeinden mehrere Chancen:

Elektromobilität ist ein wesentlicher Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrs und hilft der Gemeinde somit, ihre klimapolitischen Ziele zu erreichen. Eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur nimmt Autofahrerinnen und -fahrern die Sorge vor fehlenden Lademöglichkeiten. Somit werden sie sich eher für ein Steckerfahrzeug entscheiden, statt für ein fossil betriebenes Fahrzeug, was zur Reduktion von CO₂-Emissionen beiträgt.

Die Elektromobilität ist eine Teillösung der ressourceneffizienten Mobilität. Sie basiert auf den Prinzipien: Vermeiden, Verlagern, Verbessern, Vernetzen. Gemeinden sollten alle vier Aspekte gemeinsam umsetzen – ein «entweder oder» reicht nicht aus. Die Elektromobilität trägt zum Aspekt «Verbessern» bei, indem sie durch Elektrifizierung des Verkehrs die Energieeffizienz steigert und Treibhausgasemissionen reduziert. Eingebettet in eine Verkehrsplanung, die auf «Vermeiden» und «Verlagern» fokussiert, unterstützt die Elektromobilität Gemeinden dabei, Energieeffizienz im Verkehr zu erhöhen, das Netto-Null-Ziel 2050 zu erreichen und die Verkehrsbelastung für Menschen und Umwelt zu senken.

Eine Gemeinde kann durch ihre koordinierende Funktion die Entwicklung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur gezielt steuern. Während private Investorinnen und Investoren den Aufbau der Ladestationen übernehmen, sorgt die Gemeinde für die notwendige Planung und Abstimmung der Standorte. Sie erkennt Lücken im Angebot und schafft Voraussetzungen, um eine umfassende und bedarfsorientierte Ladeinfrastruktur sicherzustellen. Diese gezielte Koordination steigert die Attraktivität der Gemeinde für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Unternehmen und fördert eine gerechte Versorgung in allen Gemeindeteilen (Quartieren). Das Engagement der Gemeinden stellt sicher, dass die Ladeinfrastruktur nicht nur an Standorten entsteht, die aus Betreibersicht wirtschaftlich attraktiv sind. Ein rein marktorientierter Ausbau würde die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer nicht vollständig abdecken und das Wachstum der Elektromobilität bremsen.

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Der Leitfaden führt Gemeinden Schritt für Schritt zu einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur. Er hilft ihnen, eine politisch breit abgestützte Strategie zu erarbeiten, erläutert verschiedene Handlungsoptionen und gibt Tipps für die Umsetzung.

Dabei ist es nicht zwingend, die Schritte chronologisch zu durchlaufen. Abhängig von den Bedürfnissen, Ressourcen und bereits geleisteten Vorarbeiten können Gemeinden jeweils an dem Punkt im Prozess ansetzen, an dem sie gerade stehen oder den sie mit ihren verfügbaren Ressourcen bearbeiten können. Besonders für kleine Gemeinden ist es nicht immer nötig, alle Schritte im Detail zu betrachten.

Strategie und Planung

Um den bedarfsgerechten Aufbau der Ladeinfrastruktur anzupacken, sollte eine Gemeinde klären, warum sie eine Ladeinfrastruktur aufbauen will, also welche energie-, klima- und verkehrspolitischen Ziele sie damit verfolgt; wie hoch der Bedarf an Ladestationen in Zukunft sein wird und welche Möglichkeiten es gibt, um diese Ziele zu erreichen. Diese Erkenntnisse kann die Gemeinde z. B. in einer Elektromobilitätsstrategie oder einem Gesamtkonzept zur Förderung alternativer Antriebe festhalten.

Nach Abschluss dieser Phase liegt folgendes vor:

  • Die Gemeinde hat einen politischen Auftrag zur Unterstützung der Elektromobilität.

  • Sie hat die Elektromobilität in ihre energie-/ klimapolitischen und verkehrlichen Grundlagen und Zielsetzungen eingebettet.

  • Sie hat eine Ist-Analyse der Elektromobilität und Ladeinfrastruktur in der Gemeinde vorliegen.

  • Sie hat breit abgestützte Ziele, Prämissen oder Leitsätze zur Elektromobilität definiert.

Wer ist verantwortlich?

Gemeinden und Städte können in ihren jeweiligen Kompetenzbereichen den Aufbau einer gut abgestimmten Ladeinfrastruktur ermöglichen. Generell gilt: Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sollten Bund, Kantone, Gemeinden, Energieversorger, Immobilienwirtschaft und Ladestationsbetreiber (sog. Charge-Point-Operators – CPO) gemeinsam aktiv werden. Sinnvoll ist vor allem, wenn die Gemeinde sich regelmässig mit privaten Akteurinnen austauscht (Energieversorger, Ladestationsanbieter, Tankstellen, Immobilienwirtschaft, grosse Unternehmen in der Gemeinde etc.) und abklärt, welche Pläne und Möglichkeiten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur bestehen.

Für kleinere Gemeinden kann es zielführend sein, diese Schritte in regionalen Zusammenschlüssen anzugehen. Damit können tiefere Kosten pro Gemeinde entstehen und die erarbeiteten Konzepte sind umfassend abgestützt. Das Praxisbeispiel «energieregionGOMS» zeigt auf, wie ein regionaler Zusammenschluss kleinerer Gemeinden effektiv die koordinierte Realisierung der zukünftigen Ladeinfrastruktur angehen kann.

Wieso braucht es eine gemeinsame Haltung?

Bevor eine Gemeinde konkrete Massnahmen im Bereich Elektromobilität und Ladeinfrastruktur umsetzt, ist es entscheidend, eine gemeinsame politische Haltung und Positionierung innerhalb der Gemeinde zu entwickeln. Diese strategische Grundlage schafft Klarheit und Einheitlichkeit in der Ausrichtung und ermöglicht es, die verschiedenen Interessen und Bedürfnisse der Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung einzubeziehen. Eine klare Positionierung stellt sicher, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen und die Massnahmen in ein Gesamtkonzept, respektive eine Elektromobilitätsstrategie eingebettet sind, die langfristig tragfähig ist.

Ein politischer Auftrag dient dabei als verbindliche Vorgabe, die den Rahmen für alle weiteren Schritte definiert. Typischerweise verabschiedet der Gemeinderat oder das Gemeindeparlament diesen Auftrag. Durch ein strukturiertes Vorgehen stellt die Gemeinde sicher, dass sie die Förderung der Elektromobilität und den Aufbau der Ladeinfrastruktur effizient, koordiniert und im Einklang mit ihren übergeordneten energie-, klimapolitischen und verkehrlichen Zielen umsetzt.

Wie definiert eine Gemeinde ihre gemeinsame Haltung?

Die Gemeinde sollte zunächst eine Analyse der aktuellen Situation zur Elektromobilität und Ladeinfrastruktur durchführen. Zudem sollte sie ihre spezifischen Chancen und Herausforderungen der Elektromobilität identifizieren.

Chancen der Elektromobilität umfassen:

  • Klimaschutz (durch Förderung der Elektromobilität / weniger fossil betriebene Fahrzeuge)

  • Ressourceneffiziente Mobilität im Einklang mit verkehrspolitischen Zielen (alle Prinzipien: Vermeiden, Verlagern, Verbessern und Vernetzen gemeinsam angehen – ein «entweder oder» reicht nicht aus)

  • Stärkung der Standortattraktivität (durch eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur und Ladestationen an gut frequentierten oder touristischen Orten sowie in Quartieren)

Mehr zu den Chancen der Elektromobilität weiter oben im Abschnitt «Warum sollte eine Gemeinde den Aufbau der Ladeinfrastruktur unterstützen?»

Herausforderungen können sein:

  • Fehlende Ladeinfrastruktur schrecken Bevölkerung und Unternehmen vor der Anschaffung von Steckerfahrzeugen ab.

  • Fehlende Koordination zwischen den Beteiligten führt zu einem verzögerten Ausbau der Ladeinfrastruktur.

  • Unzureichende Netzkapazitäten führen beim Ausbau zu langen Vorlaufzeiten und hohen Kosten.

Aufbauend auf den definierten Chancen und Herausforderungen kann die Gemeinde eine Strategie entwickeln, die klare Ziele zur Förderung der Elektromobilität definiert und entsprechende Handlungsoptionen priorisiert. Dabei sollte die Gemeinde relevante Fachpersonen mit einbeziehen, z. B. aus den Ressorts Umwelt, Energie, Infrastruktur, Werke, Raumplanung, Immobilien, Finanzen. Neben dem Ausbau der Ladeinfrastruktur sollte die Strategie zudem weitere Möglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität aufzeigen (siehe Leitfäden «Elektromobilität in Gemeinden» und «Ladeinfrastruktur gesetzlich verankern») sowie bestehende und geplante Massnahmen zur Verkehrsverlagerung, -vermeidung und –verbesserung einbetten, z. B. E-Carsharing, welches alle Prinzipien miteinander verbindet. Das Praxisbeispiel der Stadt Luzern zeigt, wie eine Positionierung im Bereich E-Mobilität aussehen kann.

Nach Abschluss dieser Phase liegt folgendes vor:

  • Die Gemeinde kann abschätzen, wie sich Steckerfahrzeuge und der Ladestrombedarf auf dem Gemeindegebiet entwickeln.

  • Sie weiss, in welchen Regionen welche Ladebedürfnisse dominieren.

  • Sie hat Gebiete identifiziert, in denen es auch zukünftig nur wenige Heimladestationen geben wird.

  • Sie kennt den Handlungsbedarf, um die zukünftige Ladeinfrastruktur aufzubauen, und weiss, welche prioritäre Zielgruppe es gibt und welches ihre Ladebedürfnisse sind.

Es wird in jedem Fall ein Mix verschiedener Ladeoptionen in den Gemeinden brauchen (Laden zu Hause, am Arbeitsplatz, im Quartier, am Zielort und Schnell-Laden). Die Ausprägung und Bedeutung der allgemein zugänglichen Ladeinfrastruktur werden regional unterschiedlich sein.

Für einen bedarfsgerechten Aufbau der allgemein zugänglichen Ladeinfrastruktur benötigen Gemeinden eine robuste Datengrundlage des zukünftigen Ladebedarfs. Diese stellt LadenPunkt mit dem Werkzeug «Ladebedarfsszenarien» zur Verfügung. Basierend auf der Studie «Wie lädt die Schweiz in Zukunft? Verständnis Ladeinfrastruktur 2050» liefert das Werkzeug die spezifischen Ladebedürfnisse je Gemeinde für drei verschiedene Ladewelten bis 2050.

Im Rahmen ihrer Elektromobilitätsstrategie verschafft sich die Gemeinde zunächst einen Überblick über den künftigen Ladebedarf. Detaillierte Abklärungen kann sie später zusätzlich in einer Machbarkeitsstudie vornehmen (siehe Phase 2.1 – 2.2 der Handlungsoption «Allgemein zugängliche Ladeinfrastruktur realisieren»). Das Praxisbeispiel der Stadt Nyon zeigt, wie eine solche Bedarfsanalyse aussehen kann.

Nach Abschluss dieser Phase liegt folgendes vor:

  • Die Gemeinde kennt die Handlungsoptionen für den Aufbau ihrer Ladeinfrastruktur.

  • Sie hat die Handlungsoptionen priorisiert und die zeitliche Umsetzung geplant.

Ein kommunales Engagement lohnt sich dort, wo Handlungsbedarf besteht und die Gemeinde Handlungskompetenz hat. Mit den folgenden vier Handlungsoptionen kann eine Gemeinde den Aufbau der Ladeinfrastruktur entlang aller Ladebedürfnisse unterstützen:

  • Allgemein zugängliche Ladeinfrastruktur realisieren

  • Laden bei kommunalen Liegenschaften anbieten

  • Kommunale Rahmenbedingungen schaffen

  • Laden in Unternehmen fördern

Im Rahmen der Elektromobilitätsstrategie oder eines Gesamtkonzepts gilt es je Handlungsoption aufzuzeigen, welche nächsten Schritte die Gemeinde anpacken kann und welche Planungs- und Umsetzungskosten zu budgetieren sind. Daraus lassen sich konkrete Massnahmen und Teilprojekte ableiten. Die Gemeinde (z. B. der Gemeinderat) priorisiert die Handlungsoptionen und gibt den Auftrag zur weiteren Bearbeitung.

Machbarkeit und Umsetzung

Gemeinden können je nach Zielsetzung und Gegebenheiten verschiedene Handlungsoptionen wählen. Die vier wichtigsten sind:

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Allgemein zugängliche Ladeinfrastruktur realisieren

Mehr erfahren
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Beispiele

Folgende Beispiele zeigen, wie andere Gemeinden den Ausbau der Ladeinfrastruktur erfolgreich angegangen sind und welche Erfahrungen sie dabei gesammelt haben:

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energieregionGOMS – Ladeinfrastruktur über die Gemeindegrenze hinaus geplant

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Stadt Kreuzlingen – Machbarkeitsstudie Ausbau Ladeinfrastruktur

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Stadt Luzern – Gesamtkonzept erneuerbare Antriebe in der Mobilität

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Stadt Nyon – Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur

Herausgegeben von: Bundesamt für Energie BFE

Veröffentlicht: Februar 2025

Kontakt: Dr. Flavio Kälin, Experte E-Mobilität info@laden-punkt.ch

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Das Werkzeug zeigt Gemeinden konkrete Möglichkeiten zum Aufbau ihrer Ladeinfrastruktur – unabhängig von ihrer Grösse und ihrem Investitionsspielraum.
Dr. Flavio Kälin, Experte E-Mobilität
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