Die wenigsten Gemeinden stellen die Ladeinfrastruktur auf ihrem Gebiet selbst auf: Sie beauftragen ein spezialisiertes Unternehmen damit. Um den richtigen Partner zu finden, schreiben sie die geplanten Ladestationen öffentlich aus.
Je genauer eine Gemeinde weiss, was sie möchte, desto präziser kann sie die Anforderungen bereits in der Ausschreibung definieren. Damit steigen ihre Aussichten auf geeignete Offerten.
Checkliste für Ausschreibungen Oft fehlen einer Gemeinde die Ressourcen, um sich fachlich vertieft mit dem Thema auseinanderzusetzen. Hier kommt die «Kurzanleitung für Ausschreibungen von Ladeinfrastruktur in Gemeinden» ins Spiel. Sie fasst die relevanten Punkte zusammen, die in eine Ausschreibung gehören. Mit dieser Checkliste können Gemeinden ihre Ladeinfrastruktur zielgerichtet und korrekt ausschreiben – und das mit überschaubarem Aufwand.
Die Kurzanleitung eignet sich für kommunale Entscheidungsträgerinnen und -träger und Angestellte von Gemeindeverwaltungen. Auch Beraterinnen und Berater können dieses Dokument nutzen, um Gemeinden zu beraten – ebenso Fachleute von Planungsbüros, Energieversorgungsunternehmen oder Unternehmen aus dem Stromsektor.
Wichtige Vorarbeiten vor der Ausschreibung Bevor Sie Ihre Ladeinfrastruktur ausschreiben, sollten Sie ein genaues Bild davon haben. Wie viele Ladestationen welchen Typs benötigen Sie, und wo sollen diese stehen? Beim Klären dieser Bedürfnisse helfen die Ladebedarfsszenarien und der Leitfaden Elektromobilität für Gemeinden. Machen Sie sich auch bewusst, wie sich die Gemeinde, das EVU und die Ladestationsbetreiber die Aufgaben teilen. Die Kurzanleitung geht im Kapitel 1.4 darauf ein.
Diese Punkte gehören in eine Ausschreibung
Einige Gemeinden suchen Anbieter, welche die allgemein zugängliche Ladeinfrastruktur auf dem Gemeindegebiet installieren. Doch was gehört in eine Ausschreibung? Die Kurzanleitung verschafft einen Überblick.
Downloads: Merkblatt «Kurzanleitung für Ausschreibungen von Ladeinfrastruktur in Gemeinden»
Herausgegeben von: Bundesamt für Energie (BFE)
Veröffentlicht: August 2024
Bildquelle: iStock