Elektromobilität in Gemeinden

Der Handlungsleitfaden «Elektromobilität für Gemeinden» erläutert vier Handlungsfelder, in denen Gemeinden aktiv werden können, um die Elektromobilität voranzutreiben: Planung, Vorbildfunktion, Information und Beratung sowie Infrastruktur und Dienstleistungen.

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Zu jedem der vier Handlungsfelder sind mögliche Massnahmen aufgelistet. Z. B. geht es im Bereich «Planung» um das Erstellen eines Mobilitätskonzeptes. Es hilft der Gemeinde, sich zu positionieren, gemeinsame, messbare Ziele zu definieren und Massnahmen zu priorisieren.

Das Handlungsfeld «Vorbildfunktion» beschreibt, wie eine Gemeinde selbst mit gutem Beispiel vorangehen kann, z. B. durch die Elektrifizierung ihrer kommunalen Fahrzeugflotte. Ein weiterer Ansatz ist der Aufbau von Ladeinfrastrukturen in öffentlichen Gebäuden.

Bei «Information und Beratung» geht es um Massnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung, etwa durch Infoanlässe oder Probefahrten. Aber auch um den gemeindeinternen Wissensaufbau zum Thema Elektromobilität.

Das Handlungsfeld «Infrastruktur und Dienstleistungen» gibt Tipps, wie Gemeinden bei der Planung ihrer Ladeinfrastruktur vorgehen können und zählt unter anderem verschiedene Abrechnungssysteme auf: über die bezogene Kilowattstunde, die Standzeit oder als Pauschale.

Kurze Beispiele zeigen in jedem Handlungsfeld, wie eine Umsetzung in der Praxis gelingen kann.

Spezielle Inhalte zum Thema Ladeinfrastruktur

Hierfür müssen die Gemeinden herausfinden, welche Ladebedürfnisse es bei ihnen gibt, also wie viele Halterinnen und Halter von E-Fahrzeugen künftig bei sich zu Hause laden können und wie viele auf öffentliche Ladestationen angewiesen sind – oder ob es weitere Nutzende gibt, z. B. Touristen. Auch müssen sie Abklärungen zum lokalen Stromnetz treffen. Vor allem für kleine Gemeinden lohnt sich eine Abstimmung mit Nachbargemeinden. (Leitfaden S. 23)

Eine Segmentierung der künftigen Ladebedürfnisse hilft zu entscheiden, wo neue Ladestandorte am sinnvollsten sind, wie lange die Standzeiten während dem Laden sind und wieviel Ladeleistung nötig ist: Grundsätzlich wird unterschieden in Laden zu Hause, Laden am Arbeitsplatz, Laden im Quartier, Laden am Zielort und Schnell-Laden.

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Ist die Segmentierung erfolgt und die Schwerpunkte sind festgelegt, haben Gemeinden unterschiedliche Hebel, um den Aufbau der Ladeinfrastruktur zu steuern: Privates Laden können sie z. B. durch eine angepasste Bau- und Zonenordnung oder Förderungen beeinflussen. Beim öffentlichen Laden können sie Komplettlösungen von Externen Firmen nutzen oder die Planung, Umsetzung und den Betrieb selbst übernehmen. (Leitfaden S. 26)

Gemeinden können Privatfirmen dabei unterstützen, öffentliche Ladeanlagen bereitzustellen, etwa indem sie ihnen öffentliche Flächen zur Verfügung stellen oder sie finanziell unterstützen. (Leitfaden S. 28)

Wichtig ist, dass vor allem öffentliche Ladeanlagen die gängigen Steckertypen anbieten und die üblichen Zahlungsmittel akzeptieren. Zudem sollten die Anlagen jederzeit zugänglich sein und an rollstuhlgerechte Ladeplätze gedacht werden. Zusätzlich können Firmen oder Verwaltungen ihre Ladeanlagen (zu bestimmten Zeiten) allgemein zugänglich machen. (Leitfaden S. 29)

Ladeanlagen müssen bewilligt werden, vom Strasseneigentümer und beim zuständigen Amt. Auch gibt es Vorgaben, wie öffentliche Ladeparkplätze zu kennzeichnen sind. Das ist in entsprechenden Signalisationsverordnungen festgehalten. (Leitfaden S. 12)

Beispiele

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Guggachareal – von einzelnen Ladestationen zur ganzheitlichen Lösung

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uptownBasel – Neues Industrieareal fördert die E-Mobilität

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Genf – Kommunaler Ausbau der Elektromobilität

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Epalinges – Elektromobilitätskonzept von Epalinges

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Stadt Nyon – Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur

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Förderung

Projektförderung von «EnergieSchweiz für Gemeinden»

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