Baubewilligung ja oder nein?

Die Orientierungshilfe zeigt Ihnen auf, in welchen Fällen Sie sicher oder sehr wahrscheinlich eine Baubewilligung für Ihre Ladestation beantragen müssen. Es gibt aber auch Fälle, in denen Sie vermutlich darauf verzichten können.

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Die drei gängigsten Szenarien beim Bau einer Ladeinfrastruktur sind Folgende:

  1. Sie möchten auf einem vorhandenen Parkplatz eines Ein- oder Mehrfamilienhauses oder Bürogebäudes eine Ladeanlage nachrüsten. Hier benötigen Sie in vielen Fällen keine Bewilligung.

  2. Sie möchten auf privatem oder öffentlichem Grund Ladeanlagen aufstellen und diese gewerblich betreiben. Hier benötigen Sie wahrscheinlich eine Bewilligung.

  3. Sie möchten einen neuen Parkplatz erstellen und darauf eine Ladeanlage installieren. Dafür benötigen Sie zwingend eine Bewilligung.

Das Baubewilligungsverfahren ist je nach Kanton im Detail unterschiedlich geregelt. Die Orientierungshilfe zeigt auf, wie ein typisches Baubewilligungsverfahren abläuft, was es jeweils zu beachten gilt und welche Ausnahmen es gibt. Zudem enthält sie eine kantonale Übersicht, wo bei bestehenden Parkplätzen in Normalfall auf eine Baubewilligung verzichtet werden kann. Dabei ist zu beachten: Als erstes beurteilt immer die Gemeinde, ob eine Baubewilligungspflicht vorliegt – nicht der Kanton. Vor jeder Installation von Ladestationen sollten Sie daher mit der Wohn- bzw. Standortgemeinde Kontakt aufnehmen. Downloads:Die «Orientierungshilfe für Baubewilligungsverfahren von Ladestationen» herunterladen.

Herausgegeben von: Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz BPUK

Veröffentlicht: Januar 2021

Kontakt: Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) +41 031 320 16 90 info@bpuk.ch www.bpuk.ch

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