Ladestationen betreiben

Sich inmitten aller gesetzlicher Bestimmungen in der Schweiz zurecht zu finden, ist nicht einfach. Besonders im Bereich der allgemein zugänglichen Ladestationen gelten hohe Standards. Die folgende Infosammlung gibt Ladestationsbetreibenden und Technologiedienstleistenden eine Übersicht der Rechtsgrundlagen, Mindestanforderungen, Standards, Förderungen und Kontakte.

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Inhalt

Generelle Empfehlung für CPO

Die Schweiz ist föderalistisch organisiert. Darum sind je nach Standort der Ladeinfrastruktur andere Prozesse und Regelungen zu beachten. Jeder der 26 Kantone hat sein eigenes Baureglement – teilweise gibt es auch Unterschiede von Gemeinde zu Gemeinde. Für die Stromanschlüsse sind 625 Schweizer Verteilnetzbetreiberinnen und -betreiber zuständig, die jeweils eigenständig agieren (zum Vergleich: in Deutschland gibt es rund 860).

Aus diesen Gründen empfehlen wir, entweder mit einem Schweizer Ingenieurbüro zu arbeiten oder mit einem konkreten Projekt an einem Standort mit einem Verteilnetzbetreiber oder einer Verteilnetzbetreiberin zu starten.

Branchenempfehlungen

Zu Beginn lohnt es sich, einen Überblick über die Ladeinfrastruktur in der Schweiz zu gewinnen. Wer sind die Akteurinnen und Akteure? Welche Fallbeispiele gibt es für verschiedene Ladelösungen? Welche Eckpunkte müssen Sie bzgl. Planung und Administration beachten? Die Branchenempfehlungen der wichtigsten Verbände bieten hier einen guten Startpunkt.

Ladeanlagen, Ladestationen, Wallboxen und ähnliche Geräte planen, installieren und betreiben: Das vorliegende Handbuch vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) zeigt, wie. Im Fokus sind private und öffentliche Ladeanlagen mit weniger als 50 kW Ladeleistung AC oder DC, welche in Wohngebäuden und bei Gewerbetreibenden installiert werden.

Handbuch «Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität» (VSE)

Ladebedarf und Standort

Um einen geeigneten Standort für Ihre Ladestation zu ermitteln, gilt es verschiedene Umstände zu beachten. Wo ist der Ladebedarf der Endkundinnen und Endkunden aktuell am grössten? Wo können wir in Zukunft einen erhöhten Ladebedarf erwarten? Und haben die betroffenen Gemeinden und Kantone bereits entsprechende Mobilitätsstrategien ausgearbeitet? Hier finden Sie heraus, wie Sie diese und weitere Fragen für Ihre geplante Ladestation beantworten.

Die Ladebedarfsszenarien helfen Ihnen, den künftigen Ladebedarf lokal abzuschätzen und entsprechend zu planen. Die Szenarien brechen den künftigen Ladebedarf der Schweiz auf einzelne Gemeinden herunter. Die wichtigsten Parameter sind in Karten aufbereitet. Sie zeigen unter anderem, wie viele Steckerfahrzeuge in einer bestimmten Gemeinde zu erwarten sind und wie viele allgemein zugängliche Ladepunkte nötig sein werden.

Werkzeug «Ladebedarfszenarien» (LadenPunkt)

Viele Gemeinden haben in den letzten Jahren neue Mobilitätsstrategien und -masterpläne erarbeitet. Diese enthalten Ziele und Massnahmen für die Elektromobilität. Als CPO sollten Sie die Grundlagen der für Sie relevanten Gemeinden kennen. Sie können diese Unterlagen direkt bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde anfragen.

Förderungen und Ausschreibungen

Eine Ladestation zu planen, zu installieren und zu betreiben kostet. Aber: Als CPO können Sie von Förderungen der Schweizer Behörden profitieren. Hier erfahren Sie, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen.

Planung und Installation

Sie haben sich einen ersten Überblick über die Ladeinfrastruktur in der Schweiz verschafft und machen sich nun an die Planung. Wie erhalten Sie eine Baubewilligung? Welche Eigentumsbeschränkungen gibt es? Welche technischen Normen und Standards gelten, und was müssen Sie bezüglich Hindernisfreiheit beachten? Hier finden Sie Infos, Empfehlungen und Nachschlagewerke rund ums Thema Ladeinfrastruktur planen und installieren.

Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) ist ein praktisches, interaktives Informationssystem des Bundes. Er gibt Ihnen verbindlich Auskunft über die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Über die interaktive Karte können Sie für jedes Schweizer Grundstück die Objektinformationen abrufen. Darin sind die ÖREB-Informationen verlinkt. Sie enthalten eine Übersicht zu allen Gesetzen, Verordnungen, etc.

Erläuterung zum ÖREB-Kataster (swisstopo)

Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster (swisstopo)

Kartenansicht zur Verfügbarkeit des ÖREB-Katasters (Schweizerische Eidgenossenschaft)

Das Merkblatt des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA stellt den Planungsprozess in den Vordergrund. Hauptzielgruppe sind deshalb Architekten und Investorinnen. Das Merkblatt zeigt auf, welche Fragestellungen diese Zielgruppen beantworten müssen. So hilft es dabei, Gebäude korrekt auszurüsten. Zudem dient es dem Elektroplaner oder der Elektroplanerin als Werkzeug für die Verständigung und legt die Eckwerte für deren Tätigkeit fest.

Merkblatt «2060 Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» (SIA)

Als Ladestationsbetreiber oder Ladestationsbetreiberin müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Ladestationen den geltenden technischen Normen und Standards entsprechen. Beispiele hierfür sind die Normen 61851 und 62196 der International Electrotechnical Commission (IEC) und die Norm 15118 der International Organization for Standardization (ISO).

Norm ISO 15118

Norm IEC 61851-23

Norm IEC 62196-1

Für E-Autos gelten beim Brandschutz die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Das Programm LadenPunkt gibt Ihnen eine Übersicht über die Punkte, die Sie beachten müssen.

Werkzeug «Brandschutz für Elektrofahrzeuge» (LadenPunkt)

Stromanschluss

Beim Planen Ihrer Ladestation wird der Stromanschluss schnell zum Thema. Wie erhalten Sie eine Installationsbewilligung? Welche technischen Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Ihre Ladestation ans Verteilnetz anzuschliessen? Und welche Sicherheitsweisungen gilt es zu beachten? Hier finden Sie Infos, Reglemente und Normen rund um das Anschliessen Ihrer Ladestation ans Stromnetz. Besprechen Sie sich auch mit Ihrem Installationspartner oder Ihrer Installationspartnerin, um Zuständigkeiten zu klären und sich die Aufgaben aufzuteilen.

Stromversorgungsgesetz

Das Stromversorgungsgesetz des Bundes schafft die Voraussetzungen für eine sichere Elektrizitätsversorgung und einen wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt. Für CPO sind insbesondere (aber nicht abschliessend) Art. 17a bis 17c von Bedeutung. Sie regeln das Messwesen und die Steuersysteme.

Stromversorgungsgesetz StromVG SR734.7 (Schweizerische Eidgenossenschaft)

Stromversorgungsverordnung

Die Stromversorgungsverordnung des Bundes regelt die erste Phase der Strommarktöffnung. In dieser Phase haben die festen Endverbraucherinnen und Endverbraucher keinen Anspruch auf Netzzugang nach Artikel 13 Absatz 1 StromVG. Für CPO sind insbesondere (aber nicht abschliessend) Art. 8 und 8a bis 8d von Bedeutung. Sie regeln das Messwesen und die Informationsprozesse.

Stromversorgungsverordnung StromVV SR734.71 (Schweizerische Eidgenossenschaft)

Elektrizitätsgesetz

Das Elektrizitätsgesetz des Bundes betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen in der Schweiz regelt verschiedene Aspekte, die beim Errichten und Betreiben von elektrischen Anlagen relevant sind. Es enthält Bestimmungen zu Genehmigungen, Aufsicht, Sicherheitsanforderungen und Verantwortlichkeiten, die Sie als Ladepunktbetreibende erfüllen müssen.

Elektrizitätsgesetz EleG SR734.0 (Schweizerische Eidgenossenschaft)

Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)

Die NIV des Bundes regelt, wie an elektrischen Niederspannungsinstallationen gearbeitet wird. Zudem gibt sie vor, wie solche Installationen zu kontrollieren sind. Die NIV ist für Sie relevant, wenn Sie elektrische Installationen mit Starkstrom, höchstens jedoch mit 1000 V AC oder 1500 V DC betreiben. Insbesondere (aber nicht abschliessend) fallen Hausinstallationen unter die Bestimmungen der NIV.

Niederspannungs-Installationsverordnung NIV SR734.27 (Schweizerische Eidgenossenschaft)

Auch bei angemessenem Gebrauch von elektrischen Anlagen können Gefahren entstehen und Beschädigungen vorkommen. Die Niederspannungs-Installationsnorm (NIN) der International Electrotechnical Commission (IEC) schützt Personen, Nutztiere und Sachwerte hiervor. Die darin enthaltenen Regeln müssen Sie berücksichtigen, wenn Sie elektrische Anlagen mit Bemessungsspannungen bis zu 1000 V AC oder 1500 V DC planen, errichten oder prüfen.

Niederspannungs-Installationsnorm NIN (Electrosuisse)

Sammlung aller ESTI-Weisungen

Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) gibt eine Reihe von Weisungen heraus, die Sie befolgen müssen, wenn Sie Starkstromanlagen planen, errichten oder betreiben. Hier finden Sie eine Sammlung aller Weisungen.

Alle ESTI-Weisungen

Weisung Anschlussleitungen zu Niederspannungs-Installationen

Beachten Sie insbesondere diese Weisung: Sie definiert die technischen Spezifikationen, welche Anschlussleitungen erfüllen müssen. Zudem beschreibt sie, wie Sie als CPO die Anschlussleitungen fachgerecht installieren und regelmässig prüfen müssen. So können Sie eventuelle Mängel frühzeitig erkennen und beheben.

Weisung «Anschlussleitungen zu Niederspannungs-Installationen» (ESTI)

Weisungen betreffend die Erstellung und die Kontrolle elektrischer Starkstromanlagen von Nationalstrassen

Alle elektrischen Installationen, einschliesslich Ladestationen, müssen nach festgelegten Standards und Sicherheitsvorschriften erfolgen. Für allgemeine und eingeschränkte Installationsbewilligungen gibt es darum auch eine Meldepflicht. Diese Weisungen des ESTI erklären, welche Vorgaben Sie befolgen müssen, wenn Sie entlang von Nationalstrassen der Klassen 1 und 2 elektrische Ladestationen installieren und kontrollieren.

Weisungen betreffend die «Erstellung und die Kontrolle elektrischer Starkstromanlagen von Nationalstrassen der Klassen 1 und 2» (ESTI)

Wer Anlagen an das Niederspannungsverteilnetz anschliessen will – z. B. Planungs- und Kontrollunternehmen, Installateure und Lieferantinnen – muss einige technische Bedingungen der Verteilnetzbetreiberinnen und Verteilnetzbetreiber erfüllen. Diese Bedingungen gelten für Verbraucher-, Energieerzeugungs- und elektrische Energiespeicheranlagen. Die Branchenempfehlung des VSE fasst diese Bedingungen zusammen.

Branchenempfehlung «Werkvorschriften CH» (VSE)

Zusätzlich zu diesen nationalen Werkvorschriften gibt es diverse regionale Werkvorschriften, die von den jeweiligen Verteilnetzbetreibern festgelegt werden. Sie können diese Werkvorschriften direkt bei den zuständigen Verteilnetzbetreiberinnen und Elektrizitätswerken einholen.

Signalisation und Markierung

Eine Ladestation wird nur gefunden, wenn sie auch entsprechend signalisiert und beschriftet ist. Dies ist auch für die Verkehrssicherheit essenziell. Welche Vorgaben und Regeln gilt es dabei zu beachten? Hier finden Sie alle Informationen und Bestimmungen rund um die Signalisation und Markierung von Ladestationen.

Betrieb

Ihre Ladestation ist errichtet und installiert – fehlt noch der Betrieb. Welche Zahlungsmittel und Bezahlsysteme sind zugelassen? Was gilt es zur Preisbekanntgabe zu beachten? Und was müssen Sie tun, damit Ihre Ladestation auf den nationalen Plattformen angezeigt wird? Hier finden Sie alle Infoblätter und Links rund um den Betrieb Ihrer Ladestation.

Es gibt keine rechtlichen Vorgaben oder Normen dafür, wie Sie den Zugang zu Ihrer Ladestation organisieren. Grundsätzlich ist es in Ihrem Interesse, dass die Nutzenden die Ladestation möglichst einfach freischalten können. Verbreitet sind z.B. Ladekarten, Badges, Apps oder das Verwenden einer Kreditkarte.

Es gibt keine rechtlichen Vorgaben oder Normen für die verschiedenen Bezahlsysteme. Wenn Sie ein System auswählen, sollten Sie darauf achten, dass das System die verschiedenen, in der Schweiz gängigen Zahlungsmethoden unterstützt. Dazu gehören Debit- und Kreditkarten, aber auch mobile Zahlungsmethoden. Besonders der Zahlungsdienstleister Twint ist in der Schweiz beliebt.

Sie können Ihre Ladestation in der zentralen Datenbank des Bundes erfassen. So wird sie auf den gängigen Plattformen für Ihre Endkundinnen und Endkunden sichtbar.

Karten-Tool «Ich tanke Strom» (Schweizerische Eidgenossenschaft)

Anleitung zur Nutzung der Schnittstelle (Schweizerische Eidgenossenschaft)

Anleitung «Anbindung an DIEMO zuhanden von Ladeinfrastrukturbetreibenden» (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK)

Hilfreiche Kontakte

Beim Planen, Installieren und Betreiben von Ladestationen gibt es verschiedene Akteurinnen und Akteure in der Schweiz, die Ihnen Auskünfte oder Unterstützung bieten. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Anlaufstellen.

Die Zuständigkeiten für Bau- und Planungsvorhaben variieren je nach Kanton. Wenn Sie eine baurechtliche Genehmigung benötigen oder eine Bewilligung einholen möchten, ist die Gemeindeverwaltung am Standort der geplanten Ladestation die erste Anlaufstelle. Setzen Sie sich direkt mit der zuständigen Verwaltung in Verbindung.

Auf kantonaler Ebene sind in vielen Fällen die Bau- und Umweltämter zuständig. Sie finden weitere Infos und Kontaktdaten auf der Webseite der jeweiligen Gemeinde und des Kantons – oder auch direkt im ÖREB-Kataster.

Kartenansicht zur Verfügbarkeit des ÖREB-Katasters (Schweizerische Eidgenossenschaft)

Die kantonalen und kommunalen Verkehrsbehörden wiederum übernehmen auf ihren Gebieten ähnliche Aufgaben wie das Bundesamt für Strassen ASTRA. Sie können für CPO relevante Ansprechpartner sein, beispielsweise wenn es darum geht, Parkraum sinnvoll zu bewirtschaften. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des jeweiligen Kantons bzw. der jeweiligen Gemeinde.

Bundesamt für Energie BFE

Das BFE ist das Kompetenzzentrum für Fragen der Energieversorgung und der Energienutzung. Es setzt sich ein für eine effiziente Energienutzung, für die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien sowie für die Senkung der CO2-Emissionen. LadenPunkt ist ein Programm des BFE.

Website des BFE

Bundesamt für Strassen ASTRA

Das ASTRA ist die zentrale Behörde in der Schweiz für das Strassennetz und den Strassenverkehr. Es gehört zu seinen Aufgaben, ein nachhaltiges und umweltfreundliches Verkehrssystem zu fördern. Darum engagiert sich das ASTRA in mehreren Bereichen der Elektromobilität. So entwickelt es beispielsweise technische Standards und Vorschriften. Damit schafft es die rechtlichen und sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen, um die Ladeinfrastruktur zu planen und auszubauen.

Website des ASTRA

Bundesamt für Raumentwicklung ARE

Zu den Hauptaufgaben des ARE gehört die Verkehrs- und Mobilitätsplanung. So entwickelt es beispielsweise Konzepte und Strategien für eine nachhaltige Mobilität. Zudem koordiniert es die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Verkehrsträgern und entwickelt Massnahmen, um den öffentlichen Verkehr, den Langsamverkehr und neue Mobilitätsformen zu fördern.

Website des ARE

Swiss eMobility

Swiss eMobility ist ein Branchenverband. Er stellt Informationen rund um Elektromobilität bereit und unterstützt bei Projekten.

Website Swiss eMobility

Electrosuisse

Electrosuisse ist ein Fachverband für Elektrotechnik und Informationstechnik, der auch Schulungen und Zertifizierungen anbietet.

Website Electrosuisse

Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE)

Der VSE ist der Branchenverband der Schweizerischen Elektrizitätswirtschaft. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Website VSE

LadenPunkt

LadenPunkt ist ein Programm von EnergieSchweiz (Bundesamt für Energie). Es hat zum Ziel, die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in der Schweiz voranzutreiben. Die LadenPunkt-Webseite dient als Wissensplattform rund um das Thema Ladeinfrastruktur.

Website LadenPunkt

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